Beim Gebrauchtwagenkauf muss das Auto alle zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wenn beispielsweise eine Freisprecheinrichtung angegeben ist und dann fehlt, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: