Eine Luxuskarosse mit einer Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien auf dem Bildschirm ist mangelhaft, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Es gab damit einem Mercedes-Käufer Recht, er durfte das über 77.000 Euro teure Auto zurückgeben. Er bemängelte, dass keine Hilfslinien ihm das Einparken erleichtern - so wie im Prospekt angegeben.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein über das Urteil: