Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer einen anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch eine Nötigung. Das Amtsgericht München verhängte wegen Beleidigung und Nötigung eine Geldstrafe von 1000 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: