Auch wenn überall Schilder an Autobahnen auf die Rettungsgasse hinweisen – das gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf autobahnähnlich ausgebauten innerörtlichen Straßen muss keine Rettungsgasse gebildet werden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:
O-Ton: Ein Autofahrer sollte 240 Euro Buße zahlen, weil er auf einer zweispurigen Fahrbahn innerstädtisch keine Rettungsgasse gebildet hatte. Aber da hat das Bayerische Oberste Landesgericht gesagt: Da ist der Wortlaut des Gesetzes eindeutig, dass er sich eben nicht auf innerstädtische Straße bezieht. Deswegen musste er die Geldbuße nicht bezahlen. - Länge 20 sec.
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