Ausländische Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern müssen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Versäumt man dies, kann es bei einem Unfall teuer werden. Das besagt ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Bergheim. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins