In Bußgeldverfahren sind Richter nicht verpflichtet, Messverfahren zu überprüfen – beispielsweise bei Blitzern. Vor dem Verkehrsgerichtstag in Goslar fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins eine neue Definition des Begriffs des „standardisierten Messverfahrens“. Denn: Es muss sichergestellt werden, dass die Geräte einwandfrei funktionieren, sagt Geschäftsführerin Bettina Bachmann.