Ein niedergelassener Privatarzt ist grundsätzlich zum Notfalldienst verpflichtet. Keine Rolle spielt dabei, ob ihm zuvor die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entzogen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: