Man hat ein Recht dazu, den Einwurf von Werbung in den Briefkasten zu untersagen – der Aufkleber „keine Werbung bitte“ macht das deutlich. Und das muss auch respektiert werden. Einem Umzugsunternehmen untersagte das Amtsgericht München, Werbematerial in einem Mehrfamilienhauses abzulegen, für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de
O-Ton: Das gilt sogar dann, wenn alle das am Briefkasten haben, dann darf ein Werbeunternehmen nicht einfach Flyer im Eingangsbereich auslegen oder zwischen die Ritzen der Briefkästen klemmen. Auch das ist alles eine Beeinträchtigung meines Besitzes. Und dann muss unterbleiben. Und wenn es nicht unterbleibt, dann kann ich das untersagen lassen und mit Ordnungsgeld bewehren. - Länge 20 sec.