Seit 1. Oktober 2016 können Verbraucher online abgeschlossene Verträge auch online kündigen. Der Gesetzgeber hat damit deutlich gemacht: Kündigungen für Standard-Verträge, die in Textform geschlossen wurden - also vor allem Online-Verträge - bedürfen für eine wirksame Kündigung zukünftig nicht mehr der Schriftform.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft: