„Zeitlich begrenzte“ Briefmarken sind tabu, so das Oberlandesgericht Köln. Die Deutsche Post hatte via App sogenannte mobile Briefmarken angeboten und sie auf 14 Tage begrenzt. Diese digitalen Marken verfielen laut den Geschäftsbedingungen des Unternehmens zwei Wochen nach dem Kaufdatum. Der Kläger, ein Verband der Verbraucherzentralen, argumentierte, dass dies eine unangemessene Benachteiligung der Kunden sei – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt Liebe Post, ich kann schon verstehen, dass Du Briefmarken auf diesem Weg vertreiben willst, weil es auch relativ einfach ist. Aber es ist kein Hackfleisch oder auch Frischmilch. Also gibt es keine Notwendigkeit, die Gültigkeitsdauer auf zwei Wochen zu beschränken. - Länge 16 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de