Nach einem Wasserschaden im eigenen Haus mietete sich eine Familie als Hotelersatz ein Wohnmobil. Die Versicherung aber wollte die Kosten nicht übernehmen – der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Und die Richter entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als Kosten einer hotelmäßigen Unterbringung zu erstatten sind.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das heißt, ob ich jetzt ins Hotel gehe, ein AirBnB anmiete oder eine sonstige Ferienwohnung, oder ein Wohnmobil ist eigentlich egal. Natürlich habe ich eine Schadensminderungspflicht und darf nicht exorbitant viel Geld ausgeben. Aber: Eigentlich – Wohnmobil ist auch eine Ersatzunterkunft. Mit einer Einschränkung: Das Wohnmobil muss zur Unterkunft genutzt werden und nicht zur Reise. - Länge 22 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.