Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es sprach einen Autofahrer vom verhängten Bußgeld wegen Telefonierens am Steuer frei. Der Mann war in seinen Wagen gestiegen und hatte den Motor angelassen. Das Handy verband sich daraufhin mit der Freisprecheinrichtung. Der Mann hatte sein Telefon zwar am Ohr – nutzte es aber nicht.
Eigentlich ist Telefonieren hinterm Lenkrad seit 2001 verboten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.