Grundsätzlich gilt bei Streitigkeiten im Garten: Eine Hecke gehört demjenigen, auf dessen Grund sie wächst. Daher hat ein Nachbar auch keinen Anspruch auf den Bestand der Hecke – auch wenn sie ihm einen noch so guten Sichtschutz bietet, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht.
Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Der Eigentümer – das ist derjenige, bei dem der Stamm aus dem Boden kommt. Es ist egal, wie viele Zweige noch rüberreichen über die Grundstücksgrenze. Der Mann bleibt Eigentümer. Der Nachbar bleibt Eigentümer und der kann mit seinem Eigentum machen, was er will. - Länge 17 sec.
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