Leben nach einer Trennung die Ehepartner noch in der gemeinsamen Ehewohnung, muss der eine die Besuche der neuen Lebensgefährtin des Anderen nicht uneingeschränkt dulden. Kommt es zu regelmäßigen Übernachtungen, stellt dies eine unbillige Härte dar, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten.