Fahrten unter Alkoholeinfluss sind nach wie vor eine häufige Unfallursache mit teilweise erheblichen Folgen. Deshalb wird häufiger auch die Forderung nach härteren Sanktionen und in jüngster Zeit auch nach der Einziehung der Täterfahrzeuge laut. Ein Thema auch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein lehnt die Einziehung von Täterfahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten ab. Wir halten das bestehende Sanktionssystem für ausreichend. Es braucht keine Verschärfung. Außerdem gibt es dann Probleme, wenn nicht der Eigentümer des Fahrzeugs gefahren ist, sondern es sich um ein Leasingfahrzeug gehandelt hat oder der Wagen ausgeliehen war. - Länge 20 sec.
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