Auch wenn der Fußball-Kult bei jeder Europameisterschaft größer zu werden scheint: Einen Rechtsanspruch auf EM-Urlaub gibt es selbstverständlich nicht – weder bezahlt noch unbezahlt. Wenn man unbeschwert die EM genießen möchte, sollte man seinen Urlaub rechtzeitig beantragen. Dennoch gilt: Der Chef darf eigentlich den Urlaub nicht verweigern, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Man kann also grundsätzlich auch Urlaub beantragen und der Chef muss eigentlich auch zustimmen. Es kann aber Gründe geben, die dagegen sprechen. Beispielsweise, weil besonders viele Kollegen auf die gleiche Idee gekommen sind – d.h. also andere schon in Urlaub sind und die Vertretungsregel nicht gewährleistet ist – also, es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen, diesen Spontanurlaub zu versagen. – Länge 24 sec
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