Können die Kosten für die Hundehaltung auch vom Jobcenter übernommen werden? Nein, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Geklagt hatte ein Mann, der seit 2005 Arbeitslosengeld II bezieht. Er argumentierte, dass er den Hund als soziale Unterstützung während und insbesondere nach der Corona- Pandemie benötige, um soziale Kontakte zu knüpfen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Nein, die Kosten gehören nicht zum Existenzminimum. Das ist ein Luxus, den ich mir leiste. Selbst, wenn ich sozial durch Corona-Zeit vereinsame, kann ich damit nicht begründen: „Jobcenter, zahl mir meinen Hund!“. - Länge 13 sec.
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