Wer die Vorfahrt missachtet, ist für den Unfall verantwortlich. Aber: Wenn der Vorfahrtsberechtigte deutlich rast, kann er auch mithaften, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall kollidierten ein Wagen und ein Motorrad in einer Autobahnauffahrt.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins: