Wenn Wildschweine sich so nah an Häuser wagen, dass Mieter nicht mehr sorglos die Außenflächen des Hauses nutzen können, muss der Vermieter handeln. Baut er keinen Zaun, darf die Miete gemindert werden, entschied das Landgericht Berlin. In dem Fall stöberten die Schwarzkittel an den Mülltonnen des Hauses – ein Mieter fühlte sich bedroht und klagte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: