Laut Amtsgericht Münster darf ein Mieter die Außenseite seiner Wohnungstür farblich neu gestaltet. Und zwar so, dass der Vermieter damit nicht einverstanden war. Er forderte seinen Mieter auf, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: