Kleine Kameras auf dem Armaturenbrett, sogenannte Dashcams, können Unfälle aufzeichnen. Allerdings berühren sie auch die Persönlichkeitsrechte von anderen Fahrern oder Fußgängern, die zufällig aufgezeichnet werden. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein fordern daher auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar: Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung müssen gewährleistet sein.
Rechtsanwältin Gesine Reisert verweist darauf, dass auch Vater Staat nicht alles und jeden grundlos aufzeichnen darf.: