In Parkhäusern gibt es zwar oft Kameras, aber die dienen eher der Aufklärung von Parkremplern als der Verhinderung von Straftaten. Diese Erfahrung musste auch ein Mercedes-Fahrer in Köln machen. Auf seiner Motorhaube hatte sich ein unbekanntes Pärchen geliebt und den Wagen beschädigt. Den Schaden in Höhe von knapp 5.000 Euro wollte der Fahrer vom Parkhausbetreiber ersetzt bekommen – vor dem Landgericht Köln scheiterte er aber damit.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Diese Parkraumüberwachung dient nicht der Verhinderung von Straftaten. Also sie sind nicht verpflichtet als Parkhausbetreiber, ständig die Aufnahmen der Überwachungskameras zu beobachten und dann gegebenenfalls einzuschreiten, um eine Beschädigung von Autos zu verhindern. - Länge 16 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de