Wenn Transportgüter von einem Anhänger fallen, sind sie meist nicht richtig gesichert. In dem Fall, den das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte, war ein Winterdienstfahrzeug vom Hänger gefallen. Der Fahrer behauptete zwar, ihm sei der nachfolgende Wagen auf den Hänger gefahren und nur durch die Kollision sei das Gerät runtergefallen – die Richter aber glaubten ihm nicht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: