Reitvereine und ihre Übungsleiter müssen ihre Sozialversicherungspflicht kennen, entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und das
unternehmerische Risiko. Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass eine Reitlehrerin abhängig beschäftigt ist. Damit werden Sozialabgaben fällig.
Das Urteil ist auch für andere Vereine und ihre Mitarbeiter interessant, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Bei der Beurteilung, ob jemand selbstständig tätig ist, kommt es darauf an, welche Arbeitsmittel benutzt er. Beispielsweise, wenn die Pferde eines Reitvereins benutzt werden und die Reithalle kostenlos zur Verfügung gestellt wird, dann ist man nicht selbständig tätig, sondern dann ist man für den Reitverein tätig. Und dann müssen auch Sozialabgaben gezahlt werden. - Länge 16 sec.
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