Die Bundesländer sind für den Zustand der Straßen verantwortlich. Beispielsweise müssen sie dafür sorgen, dass der Fahrbahnbelag ausreichend griffig ist. Wenn Mängel an einer Stelle bekannt sind und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, verletzt das Land seine Verkehrssicherungspflicht. Eine bei Regen gestürzte Motorradfahrerin bekam daher ihren Sachschaden von über 2000 Euro ersetzt.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugunsten der Motorradfahrerin: