Die massive Beleidigung eines Kollegen ist Grund für eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. In dem Fall ging es um eine Kinderkrankenschwester. Abends, nach einigen Gläsern zu viel, schickte sie eine böse SMS an eine Kollegin - der Text strotzte vor Beleidigungen und Unterstellungen. Der Chef kündigte der Frau, obwohl sie seit 1994 in dem Job war. Die Kündigungsschutzklage der Frau blieb erfolglos, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der
Deutschen Anwaltauskunft.