Krankhafte Fettleibigkeit ist kein Kündigungsgrund. Kann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit voll ausüben, darf der Arbeitgeber ihn nicht entlassen. Der betroffene Mitarbeiter kann sich in den Job einklagen, Anspruch auf Entschädigung wegen der Kündigung hat er jedoch nicht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: