Muss bei einem Krankenhausaufenthalt ein Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen werden, muss in der Regel das Krankenhaus diesen bezahlen. In den allgemeinen Pauschalen, die das Krankenhaus erhält, sind diese Kosten bereits enthalten. Dies kann auch dann gelten, wenn der Patient selbst den Gebärdensprachdolmetscher beauftragt und mitbringt, entschied das Sozialgericht Hamburg. Dazu Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.