In einer Spielstraße muss man langsam fahren und achtsam sein – bei einer Kollision mit einem Blumenkübel bekommt man den Schaden nicht ersetzt. Über 1.300 Euro kostete die Reparatur des Wagens, den ein Mann gegen den unbeleuchteten Kübel gesetzt hatte. Das Geld wollte er vor Gericht erstreiten. Allerdings lehnte das Landgericht Koblenz seinen Wunsch ab.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: In einer Spielstraße müssen Sie ganz, ganz langsam fahren – Schrittgeschwindigkeit. Sie müssen damit rechnen, dass Kinder auf die Straße laufen, dass Spielgegenstände auf die Straße kommen – also Sie müssen ganz, ganz achtsam sich dort fortbewegen. - Länge 15 sec.
Nachzulesen ist der gesamte Fall unter verkehrsrecht.de.