Kabel für Kirmesbetriebe müssen so verlegt werden, dass möglichst niemand hinfällt. Wenn dennoch jemand stürzt, muss der Kirmesbetrieb haften. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm zugunsten einer Frau. Sie war über lose Kabel gestürzt und zog sich komplizierte Brüche zu.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.