Videospiele sind mittlerweile nicht mehr nur auf Spielekonsolen zu finden, sondern lassen sich auch als Apps auf Smartphones laden. Kinder stolpern dabei häufig in Abo-Fallen.
Eltern müssen Rechnungen, die der Nachwuchs versehentlich verursacht hat, nicht in jedem Fall akzeptieren. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft rät zum Widerspruch: