Gestattet jemand einem anderen, sein Auto regelmäßig zu nutzen und überlässt den Zweitschlüssel, kann daraus nicht auf einen automatisch auf die Übernahme aller Schäden geschlossen werden. Juristen nennen das einen stillschweigenden Haftungsausschluss.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: