Aus dem Schild „Ende der Autobahn“ allein ergibt sich noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall stand nach dem Autobahn-Schild ein Blitzer. Dabei wurde ein Mann mit 76 Stundenkilometern gemessen, nach Ansicht der Bußgeldbehörde war dort maximal 50 erlaubt. Es sei bereits eine geschlossene Ortschaft. Der Fahrer klagte – da sei kein Ortschild gewesen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.