Kann nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird oft ein Fahrtenbuch angeordnet. Aber das darf nicht für alle Autos eines Fuhrparks gelten. Ein Handwerksbetrieb wehrte sich erfolgreich gegen die Anordnung eines kontrollwütigen Beamten vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Entscheidung der Richter: