Jobcenter sind nicht verpflichtet, Kosten für eine größere Wohnung für Besuche eines Kind der Ex-Partnerin zu übernehmen. Das gilt, sofern diese nur die „soziale Mutter" des Kindes ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.