Ein Arbeitnehmer, der bereits eine abschließende Beurteilung erhalten hat, hat keinen Anspruch auf ein zusätzliches Zwischenzeugnis. So entschied das Arbeitsgericht Erfurt. In dem Fall wurde einem Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte dagegen und verlangte neben einem Arbeitszeugnis auch die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein. Wenn man schon gekündigt wurde, aber das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet worden ist. Man möchte sich woanders bewerben, dann ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll. Wenn man aber schon Zeugnis hat, braucht man das nicht mehr. – Länge 18 sec
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