An einem Zebrastreifen sind Fußgänger bevorrechtigt, die Autos müssen warten. Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Allerdings entschied das Oberlandesgericht München: Der Fußgänger haftet mit. Das Auto war in diesem Fall lange zu sehen, der Unfall wäre vermeidbar gewesen.
Zwar haben grundsätzlich Fußgänger Vorrang, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings: