Eine DashCam - eine Kamera auf dem Armaturenbrett im Auto – ist rechtlich nicht ganz unproblematisch. Denn sie ist zwar erlaubt, aber sie darf nicht ständig und ohne Grund aufzeichnen. Aber es gibt Situationen, da gelten die Aufnahmen doch als Beweis vor Gericht. So einen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu entscheiden.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: In Deutschland ist der Datenschutz ein hohes Gut und keiner will ständig gefilmt werden. Wenn Sie jetzt anlasslos – ohne, dass Sie dem Filmenden einen Anlass geben - aufgenommen werden, verstößt das gegen Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das war ja in dem vorliegenden Fall so. Das Auto war abgestellt, es war ja gar keine Situation gegeben, bei der man hätte aufzeichnen müssen. Aber dass dann doch die DashCam-Aufnahme verwertet werden darf, weil sie zur Aufklärung des Vorfalls beiträgt. - Länge 30 sec.
Am Ende lief der Fall auf einen Vergleich hinaus – die Aufzeichnungen waren dabei hilfreich. Zum Nachlesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.