Es klingt unwahrscheinlich, aber Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen. Ein Arbeitnehmer, der sich während einer verpflichtenden morgendlichen Besprechung beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall erleiden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt. In dem Fall hatte sich der Vorarbeiter auf einer Baustelle tätig bei der Morgenbesprechung mit Kaffee vom Chef so verschluckt, dass er hustend den Container verließ und war dabei gestürzt und erlitt einen Nasenbeinbruch.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Es ist ganz klar der betriebliche Bezug – und das ist das Unterscheidungskriterium. Hier war es eine Kaffeerunde, die Tradition hatte. Man besprach die Arbeit, man teilte die Aufgaben und die Arbeitnehmenden über den Tag hinein ein, der Arbeitgeber stellte den Kaffee hin – also: Die Person steht unter dem Schutz gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft. – Länge 22 sec.
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