Wer unter totalem Haarausfall leidet, hat jährlich Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, entschied das Sozialgericht Koblenz. Die Kasse wollte nur im Abstand von mehreren Jahren die Perücke zahlen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: