Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen komplizierten Fall – ein Eintracht-Fan hatte einem Schalke-Anhänger den Schal geklaut. Was unter Fußballfans ein absolutes „No Go“ ist, ist für Juristen eine entscheidende Frage. Denn in der Verhandlung stellte sich heraus: Es war kein räuberischer Diebstahl.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn jemand Dir den Fanschal wegnimmt, nur um ihn Dir wegzunehmen, ohne, dass er ihn behalten will, liegt zumindest kein Diebstahl vor. Es kann eine Nötigung vorliegen. Das ist aber dann ein anderer Fall. Wenn er dann auch noch schubst, dann kann man dagegen vorgehen. Ich kann nur etwas im Sinne des Strafrechts stehlen, wenn ich es auch behalte. - Länge 20 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de.