Spricht viel für einen fingierten Unfall, muss die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Dabei liegt jeder Fall anders. Entscheidend ist neben der hohen Zahl an Beweisanzeichen deren Werthaltigkeit. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein: