Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein traumatisches Erlebnis. Wurde der Tod durch eine Straftat verursacht, stellt sich für die Hinterbliebenen oft nicht nur die Frage nach Gerechtigkeit, sondern auch nach einem finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid. Dafür gibt es das Hinterbliebenengeld. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Rechte der Hinterbliebenen gestärkt. So steht einem Sohn für die Tötung seiner Mutter ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro zu, erklärt das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläuert den Fall:
O-Ton: Also es gibt zwei Dinge: Den Schockschaden, wenn man wirklich krank wird, weil jemand verstorben ist bei einem Verkehrsunfall oder bei einer Tat oder ähnliches. Oder aber: Dann gibt’s auch noch zusätzlich das Hinterbliebenengeld. Das wird ausgezahlt, wenn ein besonderes Näheverhältnis zwischen Opfer und Anspruchs Personen bestand, das wird bei Eltern und Kindern allgemein angenommen. – Länge 22 sec
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