Wer nach einem Unfall einen Haushaltsführungsschaden geltend machen will, weil er nicht mehr selbst Wäsche waschen oder sich um die Kinderbetreuung kümmern kann, findet deutschlandweit unterschiedliche Regelungen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert deshalb auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar die Einführung von Tabellen, um eine einheitliche Handhabung zu etablieren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Gerichte in Deutschland haben unterschiedliche Darlegungsanforderungen, wenn Sie einen Haushaltsführungsschaden geltend machen wollen. Deswegen ist es in einigen Teilen Deutschlands einfacher, den Haushaltsführungsschaden zugesprochen zu bekommen als in anderen. Das lehnt der Deutsche Anwaltverein ab. Wir wollen, dass anhand einer Tabelle der Haushaltsführungsschaden berechnet wird, die dann bundeseinheitlich gilt. So dass überall die gleichen Beträge zugrunde gelegt werden. - Länge 25 sec.