Auch wenn ein Halteverbot nur mit mobilen Schildern angezeigt wird – es gilt trotzdem. Autofahrer, die dort ihren Wagen abstellen, werden zur Kasse gebeten. Das gilt auch, wenn sie behaupten, sie hätten die Schilder nicht gesehen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.