Ein Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt nicht automatisch eine erhöhte Geldbuße – statt 200 auf 350 Euro. Es geht immer um den konkreten Einzelfall – und nicht pauschal um den Fahrzeugtyp, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Bei einem Rotlichtverstoß durch einen SUV kann man nicht automatisch sagen, dass ein höheres Bußgeld gerechtfertigt ist. SUVs sind ja größer und aufgrund der Bauweise kann es ein höheres Verletzungsrisiko geben. Aber man kann nicht generell behaupten, dass jeder, der einen SUV fährt, ein höheres Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß bezahlen muss. - Länge 20 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter verkehrsrecht.de.