Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann dies ohne vorherige Abmahnung möglich sein, entschied des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Unterschied zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung: