Wer imWinter sein Auto wäscht, weiß, dass es dabei glatt werden kann. Und da dies allgemein bekannt ist, muss ein Betreiber eines Waschplatzes auch nicht extra Warnschilder aufstellen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies die Klage auf rund 20.000 Euro Schadenersatz und ein Schmerzensgeld einer Frau ab. Die Dame war dort ausgerutscht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.