Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 entschieden: Eine Managerin bekommt mehr Geld. Die Frau, die auf der dritten Führungsebene eines Unternehmens im Großraum Stuttgart arbeitete, hatte unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz auf eine höhere Vergütung verlangt – und bekam Recht. Das Gericht sprach ihr für die Jahre 2018 bis 2022 eine Differenzzahlung von rund 130.000 Euro brutto zu - ein Teilbetrag der ursprünglich geforderten rund 420.000 Euro brutto.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Wir lernen also tatsächlich daraus, dass Entgeltdiskriminierung heute nicht mehr möglich ist. Wir lernen aber auch, dass es eine Differenzierung geben darf, der eine ist vielleicht länger im Unternehmen, höher qualifiziert und verdient ein bisschen mehr. Deshalb hat das Gericht ausdrücklich gesagt, es geht nicht um das Erreichen des Niveaus des bestbezahlten Kollegen, sondern um den Mittelwert und der Mittelwert sollte schon passen. – Länge 20 sec.
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