Eine Gemeinde muss auch die Absperrgitter über Rinnen auf dem Gehweg sicher verankern. Tut sie dies nicht und ein Fußgänger stürzt darüber, muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Es liegt dann ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor, entschied das Landgericht Konstanz.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein: